Weisungen zur Benutzung

Für die Benutzung unserer Bibliotheksstandorte gelten unsere Weisungen zur Benutzung sowie das Bibliotheksgesetz des Kantons Luzern SRL 420 und die dazugehörige Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot SRL 421.

Bitte beachten Sie zusätzliche, standortspezifische Weisungen und Reglemente:

Sempacherstrasse
Uni/PH-Gebäude
HSLU – Technik & Architektur

Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.

HSLU – Wirtschaft

Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.

HSLU – Informatik und Wirtschaft

Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.

HSLU – Soziale Arbeit

Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.

HSLU – Design Film Kunst

Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.

HSLU – Musik

Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.

Nutzung von Informatikmitteln

Für die Nutzung von Informatikmitteln gilt die Verordnung über die Informatiksicherheit und über die Nutzung von Informatikmitteln des Kantons Luzern (SRL 26b).

Darüber hinaus gilt die Benutzungsordnung Informatikmittel der Universität Luzern sowie die Weisung Benutzung von Informatikmitteln der Hochschule Luzern.

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Weisungen für spezifische Angebote: